Labornutzungsordnung
Als PDF in deutsch & englisch.
Benutzerordnung des Fachbereichs Informatik
der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
I. Labore - Poolraum - Benutzerordnung
Die Labore und Poolräume im Fachbereich sind für die in der Ausbildung vorgesehenen Zwecke eingerichtet worden. Die finanziellen Ressourcen zur Ausstattung sind begrenzt, so dass wir alle gemeinsam für die Pflege und Erhaltung sorgen müssen.
Also: Denken Sie bei der Benutzung daran, dass Sie und die Ihnen nachfolgenden Studenten auch in Zukunft die Einrichtungen nutzen wollen.
Folgende Nutzungsregeln sind zu beachten:
- Alle Anlagen und Geräte dürfen nur zu ihrem bestimmungsgemäßen Zweck benutzt werden. Insbesondere ist die Nutzung der Einrichtungen für gewaltverherrlichende, pornografische, volksverhetzende oder beleidigende Darstellungen in Bild, Ton und Schrift oder andere strafbare Handlungen untersagt.
- Verändern Sie nichts an der Hardware ohne die Erlaubnis eines Vertreters des Fachbereichs.
- Das Installieren von Software ist nur nach Rücksprache mit einem Vertreter des Fachbereichs erlaubt.
- Jeder Nutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Nutzer ungestört arbeiten können. Den Weisungen der Vertreter des Fachbereichs ist unbedingt Folge zu leisten.
- Kopieren Sie keine lizensierte Software (einschließlich lizensierter Shareware), Softwareprodukte oder Handbücher, die dem Vervielfältigungsschutz unterliegen. Zuwiderhandlungen werden gegebenenfalls nach Ziffer 25. verfolgt.
- Der Aufenthalt in den Laborräumen ist nur während der Laborzeiten und nur den zugelassenen Personen erlaubt. Der Aufenthalt in den Poolräumen ist den zugelassenen Personen nur während der Öffnungszeiten erlaubt. Die Zulassung setzt das schriftliche Einverständnis mit dieser Benutzerordnung voraus.
- Ein Aufenthalt außerhalb der Öffnungszeiten ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung zulässig.
- Das Betreten der Serverräume ist nicht gestattet. Wenden Sie sich bei Problemen an den Systemverwalter.
- Benutzen Sie nur das Ihnen zugeteilte Benutzerkennzeichen und schützen Sie es gegen Missbrauch.
- Es gilt ein absolutes Rauchverbot in den Labor- und Poolräumen. Das Mitbringen und Verzehren von Speisen und Getränken ist untersagt.
- Stellen bzw. legen Sie Taschen, Jacken und ähnliches so ab, dass keine Stolpergefahr für Sie selbst und andere entsteht.
- Verwenden Sie die Drucktechnik sorgfältig und sparsam!
- Die Hochschule übernimmt keinerlei Haftung für die Sicherheit von Daten oder Beschädigungen von Wechselmedien; es wird insofern auf die Hinweise zum Datenschutz und Datensicherheit verwiesen.
- Der Systemverwalter überwacht die zugeteilten Systemressourcen. Er ist berechtigt -auch ohne Rücksprache mit dem Benutzer- Maßnahmen für einen reibungslosen Rechnerbetrieb -etwa die Löschung von Dateien aus dem Homebereich des Benutzers- durchzuführen.
- Bei Verdacht von Missbrauch von Einrichtungen kann der Fachbereich die notwendigen Maßnahmen zur Feststellung der Verantwortlichen ergreifen.
II. Sicherheitsregeln:
- Bei allen Arbeiten innerhalb der Hochschule sind die Vorschriften zum Arbeitsschutz und die Brandschutzordnung zu beachten. Dies gilt insbesondrere für Tätigkeiten im Laborbereich. Die Arbeitsschutzvorschriften und Regelungen können im Hochschulnetz unter:
http://www.umwelt-online.de/regelwerk/index.htm eingesehen werden. - Betriebsmittel (z.B. Maschinen, Anlagen, Werkzeuge etc.) dürfen erst nach erfolgter Einweisung durch durch einen Verteter des Fachbereichs benutzt werden. Defekte Betriebsmittel dürfen nicht betrieben werden und sind unverzüglich dem Vertreter des Fachbereichs zu nennen. Achten Sie immer auf freiliegende spannungsführende Teile und berühren Sie diese gründsätzlich nicht. In den Laboren gelten die üblichen Sicherheitsrichtlinien für elektrischen Anlagen in Haushalten und öffentlichen Gebäuden nur eingeschränkt.
- Vor der erstmaligen Durchführung von gefährlichen Arbeiten - wie z.B. die Benutzung von Laboreinrichtungen mit freiliegenden spannungsführenden Teilen, schnell bewegten Teilen oder Lasern - hat eine spezielle Unterweisung des Studierenden durch einen Vertreter des Fachbereichs zu erfolgen. Die erfolgreiche Durchführung der Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren.
- Gefährliche Arbeiten dürfen nur durchgeführt werden, wenn sich eine zweite Person in Rufweite befindet und eine Notfallunterstützung durch die Hochschule zu erwarten ist.
- Das Tragen von unfallträchtiger Kleidung, Schuhen sowie unfallträchtigem Schmuck ist nicht zulässig, wenn gefährliche Arbeiten durchgeführt werden.
- Arbeiten mit ungeeigneten, unsicheren oder defekten Werkzeugen sind unzulässig.
- Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht deaktiviert werden. Warnhinweise sind zu beachten.
- Informieren Sie sich vor Beginn der Arbeiten über Not-Ausschalter, Feuermelder, Fluchtwege, das nächste Telefon, den nächsten Ersthelfer und den Erste-Hilfe-Kasten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen Vertreter des Fachbereiches.
- In einzelnen Laboren können darüberhinausgehende Regelungen von den jeweils Verantwortlichen getroffen werden. Es ist den Weisungen der verantwortlichen Mitarbeiter zu folgen.
- Verstöße gegen diese Benutzungsordnung werden durch den Dekan des Fachbereichs mit Abmahnung, Entzug des Accounts und weiteren geeigneten Ordnungsmitteln geahndet. Bei Beschädigungen von Einrichtungen der Hochschule durch Studierende werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Strafrechtlich relevante Handlungen werden zur Anzeige gebracht.